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Start­sei­te » Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG)

BFSG: Bar­rie­re­frei kom­mu­ni­zie­ren im B2B-Alltag

Seit Juni 2025 ist eini­ges anders – zumin­dest für End­ver­brau­che­rin­nen und End­ver­brau­cher. Mit dem Inkraft­tre­ten des Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­set­zes (BFSG) ver­pflich­tet der Gesetz­ge­ber erst­mals zur digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit im B2C-Bereich. Eine gute Nach­richt für vie­le – und ein wich­ti­ges Signal in Rich­tung einer gerech­te­ren, zugäng­li­che­ren digi­ta­len Welt.

Doch was ist eigent­lich mit unse­ren B2B-Kun­den? Kön­nen wir uns ent­spannt zurück­leh­nen und abwar­ten? Die Ant­wort beginnt mit einem genaue­ren Blick auf das, was digi­ta­le Bar­rie­ren über­haupt bedeuten.

(Un-) Sicht­ba­re digi­ta­le Kommunikation

Tat­säch­lich sind digi­ta­le Bar­rie­ren für Nicht­be­trof­fe­ne oft voll­kom­men unschein­bar. Und doch ent­schei­den sie dar­über, wer teil­ha­ben kann und wer außen vor bleibt.

  • Eine Ver­an­stal­tungs­sei­te ohne Bildbeschreibung.
  • Ein PDF, das sich nicht vor­le­sen lässt.
  • Ein Video ohne Untertitel.

Für vie­le Men­schen sind das täg­li­che Aus­schluss­mo­men­te. Dabei bestehen die­se Hür­den oft ganz ohne Absicht. Kom­mu­ni­ka­ti­on beginnt lan­ge bevor jemand liest, klickt oder kon­ver­tiert. Sie beginnt mit dem Gefühl, wirk­lich ange­spro­chen zu sein – und mit der Fra­ge: Kom­me ich hier über­haupt mit? Genau an die­sem Punkt setzt das BFSG an, das Hür­den wie die­se gezielt ver­rin­gern will.

Was regelt das BFSG – und wen betrifft es?

Das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz über­trägt eine EU-Richt­li­nie ins deut­sche Recht und ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Das Gesetz ver­folgt das Ziel, Pro­duk­te und Ser­vices für alle Men­schen gleich­be­rech­tigt nutz­bar zu machen – unab­hän­gig von ihren mög­li­chen Einschränkungen.

Aktu­ell gilt das BFSG aus­schließ­lich für Ange­bo­te, die sich an End­ver­brau­cher (B2C) rich­ten, z. B.:

  • E‑Com­mer­ce-Platt­for­men,
  • Bank- und Zahlungsdienste,
  • Ticket­au­to­ma­ten sowie
  • digi­ta­le Kundenservices.

Ange­bo­te im B2B-Kon­text sind zwar (noch) nicht betrof­fen, aber auch alles ande­re als außen vor. Denn vie­le Aus­schrei­bun­gen, ins­be­son­de­re im öffent­li­chen Sek­tor, set­zen eine bar­rie­re­freie Kom­mu­ni­ka­ti­on vor­aus. För­der­pro­gram­me knüp­fen eben­falls Bedin­gun­gen dar­an. Und spä­tes­tens bei der Mar­ken­po­si­tio­nie­rung zeigt sich: Wer sich früh­zei­tig mit dem The­ma beschäf­tigt, zeigt nicht nur Weit­blick, son­dern auch Haltung.

Was das mit PR und Unter­neh­mens­kom­mu­ni­ka­ti­on zu tun hat

Online zählt jede For­mu­lie­rung, jede Gestal­tung. Denn wer Inhal­te nicht ver­steht oder bedie­nen kann, klickt ein­fach wei­ter. Ob Web­site, Pres­se­be­reich, Lin­ke­dIn-Kanal oder digi­ta­ler Geschäfts­be­richt – ent­schei­dend ist nicht nur, was wir sagen, son­dern wie zugäng­lich das Gesag­te für ande­re ist. Dabei stellt sich eine zen­tra­le Fra­ge: Wer kann die­se Inhal­te eigent­lich nut­zen? Und wen schlie­ßen wir damit mög­li­cher­wei­se aus?

Bar­rie­re­frei­heit ist folg­lich weit mehr als Tech­nik. Sie beginnt bei Spra­che, führt über Gestal­tung und reicht bis zur Struk­tur. Und sie betrifft alle – ob CEO, Kun­din oder poten­zi­el­ler Bewer­ber. Sie ist kein Extra, son­dern gehört zur Basis guter Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ar­beit. Und genau des­halb lohnt es sich, genau­er hin­zu­se­hen – auch im Busi­ness-2-Busi­ness. Wie das kon­kret aus­se­hen kann, zeigt ein Blick in den Kommunikationsalltag.

Bar­rie­re­freie Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Pra­xis: Klei­ne Stell­schrau­ben mit Wirkung

Bar­rie­re­freie Kom­mu­ni­ka­ti­on muss kein Groß­pro­jekt sein. Oft machen schon klei­ne, gut plat­zier­te Anpas­sun­gen einen wir­kungs­vol­len Unter­schied. Hier ein paar kon­kre­te Bei­spie­le aus unse­rer PR-Praxis:

  • Web­sei­ten zugäng­lich gestal­ten, z. B. mit Tas­ta­tur und Screen­rea­der bedien­bar, mit kla­rer Struk­tur und logi­scher Überschriftenhierarchie
    -> Hilft Men­schen mit moto­ri­schen oder visu­el­len Ein­schrän­kun­gen – und ver­bes­sert die Ori­en­tie­rung für alle.
  • Ein­fa­che, kla­re Spra­che ver­wen­den statt Fach­jar­gon und Schachtelsätzen
    -> Hilft Men­schen mit kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen, gerin­ge­rer Lese­kom­pe­tenz oder ande­rer Muttersprache.
  • ALT-Tex­te und Bild­be­schrei­bun­gen für Gra­fi­ken, Fotos oder Illus­tra­tio­nen bereitstellen
    -> Sor­gen dafür, dass Bil­der auch dann wir­ken, wenn sie nicht gese­hen wer­den können.
  • Unter­ti­tel und Tran­skrip­te anbie­ten für Vide­os, Pod­casts oder Interviews
    -> Ermög­li­chen Zugang für gehör­lo­se Men­schen – und für alle, die lie­ber lesen oder gera­de kei­nen Ton ein­schal­ten können.
  • Bar­rie­re­freie PDFs erstel­len,  z. B. mit Tags, lese­freund­li­cher Struk­tur und kla­rer Reihenfolge
    -> Machen Inhal­te über Screen­rea­der erfass­bar – und las­sen sich auch mit Tas­ta­tur leich­ter navigieren.
  • Gute Les­bar­keit bei visu­el­len Inhal­ten sicher­stel­len, z. B. durch star­ke Kon­tras­te, kla­re Schrift­ar­ten und redu­zier­te Layouts
    -> Wich­tig für Men­schen mit Seh­schwä­che oder Far­ben­blind­heit – und hilf­reich für alle, die schnell Infor­ma­tio­nen erfas­sen möch­ten.
  • Spre­chen­de Link­tex­te for­mu­lie­ren, die den Inhalt benen­nen – statt „hier klicken“
    -> Gibt Ori­en­tie­rung, vor allem für Nut­zer von Screenreadern.

Kom­mu­ni­ka­ti­on weiterdenken

Bar­rie­re­frei­heit ist weder ein Trend noch irgend­ei­ne Zusatz­auf­ga­be. Wenn Kom­mu­ni­ka­ti­on Men­schen errei­chen soll, ganz egal ob Inter­es­sen­ten, Kun­den, Bewer­ber oder Part­ner, gehört sie dazu. Dabei muss nie­mand alles auf ein­mal umstel­len. Wer bewusst hin­schaut, klei­ne Ver­än­de­run­gen anstößt und Bestehen­des hin­ter­fragt, ist schon mit­ten­drin. Denn es geht nicht um mehr Auf­wand – son­dern um mehr Aufmerksamkeit.

Sie möch­ten wis­sen, wie zugäng­lich Ihre Kom­mu­ni­ka­ti­on bereits ist – und wo noch Poten­zi­al steckt? Wir Füch­se schau­en gern gemein­sam mit Ihnen hin und stri­cken Ihre Road­map zur Barrierefreiheit!